Sie freuen sich schon sehr auf Ihre Kreuzfahrt und packen voller Vorfreude Ihren Koffer. Nur – welche Gegenstände dürfen überhaupt mit? Welche sind gar nicht erlaubt? Einige Gegenstände sind grundsätzlich verboten, andere kein Problem. Wir geben Ihnen eine kleine Übersicht über die Dinge, die Sie bei Ihrer Reise besser zuhause lassen.
Die Frage, was genau denn nun alles in den Koffer soll, stellt sich vor jeder Reise, ob kurz oder lang. Doch nicht nur der vorhandene Platz spielt beim Packen eine Rolle. Was für das Flugzeug gilt, gilt nämlich auch für das Kreuzfahrtschiff: Nicht alle Dinge dürfen mit an Bord genommen werden. Und das kann durchaus Dinge betreffen, die auf den ersten Blick ganz harmlos scheinen.
Faustregel ist, dass Sie nur Dinge für den persönlichen Gebrauch mitnehmen dürfen. Wir haben nachfolgend zwei kleine Listen zu Ihrer Übersicht angefertigt. Eine Liste besteht aus Dingen, von denen Sie sicher bereits vermutet haben, dass diese zuhause bleiben sollten. Die zweite Liste hält aber vielleicht noch die eine oder andere Überraschung bereit.
Diese Dinge dürfen generell nicht mit auf das Schiff:
- Feuerwaffen
- Gegenstände, die als Waffe verwendet werden können
- Drogen jeglicher Art
- Chemikalien
- Medizinische Geräte (beispielsweise Sauerstoff-Flaschen oder Nasszellenbatterien)
- Segways
- Alkohol
- Messer (auch in Deutschland erlaubte Messer)
Diese auf dem Schiff verbotenen Dinge könnten Sie überraschen:
- Haarspray (da leicht entflammbar)
- Bügeleisen, Tauchsieder und ähnliche Haushaltsgeräte (Brandgefahr!)
- Kerzen
- Tiere (hier kann es Ausnahmen geben, die Sie vor Antritt der Reise klären sollten)
- Surfbretter (zu sperrig)
- Eigene Mehrfachstecker oder Verlängerungskabel (kann von Reederei zu Reederei variieren)
- Drohnen (dürfen oft mitgenommen, aber nicht an Bord verwendet werden)
- Spielekonsolen (Playstation, Xbox usw.)
- Ventilatoren
- Handschellen
- Metalldetektoren
Viele dieser Gegenstände erklären sich von selbst, bei anderen wundert man sich, wieso überhaupt versucht wurde, diese an Bord zu schmuggeln.
Kontrolle vor der Kreuzfahrt – Unerlaubtes wird möglicherweise konfisziert
Wie auch am Flughafen werden beim Check-In Ihrer Kreuzfahrt Koffer und Handgepäck durchleuchtet, um die Sicherheit an Bord zu gewährleisten. Dinge, die an Bord nicht zugelassen sind, werden direkt beim Check-In oder während der Kofferkontrolle konfisziert. Aber auch an Bord können Gefahrengüter nachträglich eingezogen werden. Sollte ein Kabinen-Steward zum Beispiel einen eingesteckten, unbeaufsichtigten Lockenstab im Bad vorfinden, ist dieser bei Ihrer Rückkehr in die Kabine weg. Zu hoch ist die potentielle Brandgefahr, die das gesamte Schiff gefährden kann. Zurück bekommen Sie konfiszierte Gegenstände erst am Ende der Reise bei der Ausschiffung. Am besten prüfen Sie daher schon vor dem Antritt der Reise genau, welche Dinge die von Ihnen gewählte Reederei nicht an Bord des Kreuzfahrtschiffs zulässt.
Übrigens: Sollten Sie verbotene Gegenstände trotz der Hinweise der Crew nicht hergeben wollen, verweigert man Ihnen unter Umständen den Zugang zum Kreuzfahrtschiff – in einem solchen Fall wird es auch mit der Erstattung der Reisekosten schwierig.
Daher raten wir dazu, sich vor Reisebeginn gut zu informieren. Dinge, die Sie zum täglichen Leben und für Ihren Komfort benötigen, sind in der Regel ohnehin an Bord vorhanden – einen Föhn mitzunehmen, ist beispielsweise unnötig. Außerdem sind die Vorschriften selbstverständlich nicht dazu da, Ihnen die Reise zu erschweren! Sie dienen der Sicherheit aller an Bord, so dass Sie und all Ihre Mitreisenden Ihren Urlaub nach Herzenslust genießen können!
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